So berichtet Golem heute. Es geht dabei um die Mitnutzung der letzten Meile, da die Glasfaseranschlüsse das Vectoring stört hat das Gericht entschieden, dass von der Telekom verwendeten Frequenzen von den Glasfaseranbietern entweder ausgeblendet werden muss oder die Telekom darf die betroffene Glasfaser abschalten.

Glasfaseranschlüsse, die bis ins Haus gelegt werden, dürften demnach nicht betroffen sein.

Trotzdem ist das schon ein starkes Stück, dass die Bundesnetzagentur mal wieder alles zugunsten einer Technologie dreht, die definitiv nicht mehr zukunftsfähig ist.

edit: Es geht wohl eher um die letzten Meter IM Haus. Kurz: Glasfaseranschlüsse, die in Einfamilienhäuser gehen, sind nicht betroffen. Der Rest schon.